Die Schlichtungs-Stelle BGG
schreibt jedes Jahr einen Bericht.
Im Jahres-Bericht 2023 steht,
was die Schlichtungs-Stelle im Jahr 2023 gemacht hat.
Im Bericht steht:
Welche Erfahrungen
die Schlichtungs-Stelle letztes Jahr gemacht hat.
Wie viele Fälle die Schlichtungs-Stelle
letztes Jahr bearbeitet hat.
Welche Gesetze
für die Arbeit der Schlichtungs-Stelle wichtig sind.
Im Bericht stehen auch ein paar Beispiel-Fälle.
An diesen Beispiel-Fällen kann man sehen,
wie die Schlichtungsstelle helfen kann.
Das waren die wichtigsten Aufgaben im Jahr 2023:
Zusammen-Fassung
Die Schlichtungs-Stelle gibt es seit 7 Jahren.
Wir haben auch in diesem Jahr
viele verschiedene Aufgaben bearbeitet.
Im Jahr 2023 gab es 267 Schlichtungs-Anträge.
Das sind 78 Anträge mehr
als im Jahr 2022.
Wir waren nicht bei allen
Schlichtungs-Anträgen zuständig.
Bei vielen anderen Anfragen
konnten wir klären,
welche Stelle zuständig ist.
Bei mehr als der Hälfte
von unseren Schlichtungs-Verfahren
konnten sich die beiden Seiten einigen.
Beide Seiten waren mit der Lösung zufrieden.
Wir haben viele Anfragen beantwortet.
Für viele Anruferinnen und Anrufer war es wichtig,
dass jemand ihre Schwierigkeiten
sieht und versteht.
Sie wollten, dass jemand ihre Probleme ernst nimmt.
Zu welchen Themen gab es Schlichtungs-Anträge?
Die meisten Schlichtungs-Anträge gab es wieder
zum Thema Benachteiligungs-Verbot.
Es ging dabei oft darum,
dass ein Amt Sozial-Leistungen nicht bewilligt hat.
Viele Schlichtungs-Anträge gab es auch
zum Thema Zugang mit Assistenz-Hund.
Oft verbieten Reha-Kliniken oder Arzt-Praxen,
dass man einen Assistenz-Hund mit hinein nimmt.
Seit März 2023 gibt es die Assistenz-Hunde-Verordnung.
In der Verordnung steht zum Beispiel:
Was ist ein Assistenz-Hund?
Wie erkennt man einen Assistenz-Hund?
Es gibt aber immer noch offene Fragen
zu diesem Thema.
Manche Bundes-Behörden
halten ihre Pflicht zur Barrierefreiheit
auch im Jahr 2023 nicht ein.
Manche Internetseiten oder Apps
waren immer noch nicht barrierefrei.
Wir haben erreicht,
dass einige Internetseiten oder Apps
auf Barrierefreiheit geprüft worden sind
und dass sie geändert worden sind.
Ab dem Jahr 2025 müssen private Anbieter
ihre Produkte im Internet barrierefrei anbieten.
Das bedeutet, dass Online-Shops
barrierefrei sein müssen.
Das steht in einem Gesetz für mehr Barrierefreiheit.
Die Schlichtungs-Stelle wird dann auch
für Streit in diesem Bereich zuständig sein.
Wir wollen auch in Zukunft gut arbeiten können.
Deshalb ist es wichtig,
dass wir eine gute technische Ausstattung haben.
Zum Beispiel mit Computern.
Und dass wir genügend Personal haben.
Deutschland hat vor 15 Jahren den Vertrag
über die Rechte von Menschen mit Behinderung unterschrieben.
Seitdem hat sich vieles verändert.
Menschen mit Behinderung können aber immer noch nicht
gleichberechtigt am Leben teilhaben.
Es reicht nicht aus,
wenn Barrierefreiheit in Deutschland eine freiwillige Sache ist.
Ich setze mich dafür ein,
dass es feste und klare Rechte gibt.
Und jede einzelne Person soll
die Rechte auch durchsetzen können.
Deutschland muss für Menschen mit Behinderung
barrierefrei werden.
Das gilt schon lange für Behörden und öffentliche Stellen.
Jetzt sollen auch private Bereiche barrierefrei werden.
Zum Beispiel:
Kinos oder die Räume von Ärzten.
Dazu muss es bald eine Änderung
im Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz geben.
Die Änderung soll auch für Firmen gelten,
die Waren oder andere Dienste anbieten.
Sie dürfen Menschen mit Behinderung nicht benachteiligen.
Die Schlichtungs-Stelle ist schon seit dem Jahr 2021
für einen privaten Bereich zuständig:
Das ist der Bereich, wenn es um Assistenz-Hunde geht.
Es gibt viele Schlichtungs-Verfahren zu diesem Thema.
Bei der Schlichtungs-Stelle BGG
gehen immer mehr Anträge auf Schlichtungs-Verfahren ein.
Daran kann man erkennen,
dass die Schlichtungs-Stelle BGG
wichtig für Menschen mit Behinderung ist.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Schlichtungs-Stelle BGG
unterstützen aber nicht nur bei rechtlichen Fragen.
Sie nehmen sich Zeit für die Antrag-Stellerinnen und Antrag-Steller,
sie hören zu und haben viel Einfühlungs-Vermögen.
Damit die Schlichtungs-Stelle BGG
ihre Arbeit auch in Zukunft gut machen kann,
muss sie genügend Personal haben.
Die Schlichtungs-Stelle BGG
löst viele Probleme ohne ein Gerichts-Verfahren.
Sie hilft Menschen mit Behinderung,
dass sie ihre Rechte durchsetzen
und an der Gesellschaft teilhaben können.
Dafür bin ich dankbar.
Eine Frau mit einer körperlichen Einschränkung
arbeitet für die Verwaltung vom Bund.
Sie wollte eine Wohnung mieten,
die dem Bund gehört.
Sie hat mehrmals versucht,
eine Wohnung zu bekommen.
Aber es hat nie geklappt.
Sie hat immer wieder Absagen bekommen.
Sie dachte, dass ihre Behinderung bei der Wohnungs-Vergabe
nicht genug berücksichtigt worden ist.
Die Frau hat sich an die Schlichtungs-Stelle gewandt.
Sie hat eine geeignete Wohnung bekommen,
noch bevor das Schlichtungs-Verfahren zu Ende war.
Ein Mann mit einer Seh-Behinderung
und einer seelischen Erkrankung
hat einen Antrag für eine Reha gestellt.
Die zuständige Stelle
hat die Reha genehmigt.
Die Reha sollte in einer Klinik stattfinden,
in der Alters-Erkrankungen behandelt werden.
Der Mann fand das unpassend
und legte Widerspruch ein.
Er wollte in eine andere Reha-Klinik gehen.
Die zuständige Stelle lehnte den Widerspruch ab.
Der Grund dafür war,
dass die Warte-Zeiten in der anderen Reha-Klinik
sehr lang sind.
Der Mann hat sich an die Schlichtungs-Stelle gewandt.
Wir haben erreicht,
dass der Kosten-Träger den Antrag
noch einmal geprüft hat.
Der Mann konnte die Reha
in einer barrierefreien Reha-Klinik machen,
die für seine Erkrankung geeignet war.
In einer Bundes-Behörde
war die automatische Tür von der Tiefgarage ins Gebäude
oft kaputt.
Deshalb konnte ein Mitarbeiter
nicht selbstständig in das Gebäude kommen.
Er brauchte immer die Unterstützung
von Kolleginnen oder Kollegen.
Die Tür wurde für eine längere Zeit
nicht richtig repariert.
Der Mann hat sich an die Schlichtungs-Stelle gewandt.
Wir konnten erreichen,
dass die Tür dauerhaft repariert wurde.
Ein gehörloser Mann konnte seinen Beruf nicht mehr machen.
Er wollte in der Nähe von seinem Wohn-Ort
bei einer Umschulung einen neuen Beruf lernen.
Damit er die Umschulung machen kann,
braucht der Mann Unterstützung
von Gebärden-Dolmetscherinnen oder Dolmetschern.
Er stellte beim Kosten-Träger einen Antrag.
Der Kosten-Träger genehmigte die Umschulung.
Sie sollte aber an einem Ort stattfinden,
der ungefähr 1.000 Kilometer weit weg liegt.
Der Grund dafür war,
dass dort die Kosten für die Gebärden-Dolmetschung
niedriger sind.
Der Mann wollte aber seine Wohnung,
seine Freunde und sein Haustier nicht aufgeben.
Deshalb wandte er sich an die Schlichtungs-Stelle.
Der Kosten-Träger hat aber nicht nachgegeben.
Er sagt, dass man sparsam sein muss.
Und er meint, dass er für die Gebärden-Dolmetschung
eigentlich nicht zuständig ist.
Der Kosten-Träger meint,
dass sie nicht zu den Leistungen der Umschulung gehört.
Es ist nicht ganz klar,
ob das Gesetz dem Antragsteller das Recht auf Gebärden-Dolmetschung gibt.
Das kann erst ein Gericht entscheiden.
Wir konnten in diesem Fall keine Einigung erreichen,
mit der beide Seiten einverstanden waren.
Eine blinde Frau hat studiert
und BAföG bekommen.
BAföG ist Geld vom Staat,
das sie nach dem Studium wieder zurück zahlen muss.
Sie wollte dann das Geld wieder zurück zahlen.
Dabei hatte sie große Schwierigkeiten:
Sie konnte die notwendigen Briefe und Formulare
nicht lesen und nicht ausfüllen.
Die Internetseite vom Amt war nicht barrierefrei.
Deshalb konnte sie die Formulare
nicht online ausfüllen.
Sie konnte den Sachbearbeiter
nicht mit dem Telefon erreichen.
Sie konnte auch keine Nachricht hinterlassen.
Wegen diesen Schwierigkeiten
konnte sie ein gutes Rückzahlungs-Angebot nicht nutzen.
Bei diesem Angebot hätte sie Geld sparen können.
Die blinde Frau hat bei uns
einen Schlichtungs-Antrag gestellt.
Im Schlichtungs-Verfahren hat man festgestellt,
dass es im Amt keine Barrierefreiheit
bei den Rückzahlungen gibt.
Man hat sich geeinigt:
Die Studentin durfte das gute Rückzahlungs-Angebot nutzen
und sie hat das Geld zurück gezahlt.
Das Amt will in Zukunft
für mehr Barrierefreiheit sorgen.
Es soll möglich sein,
dass alle Menschen Kontakt
zum Amt aufnehmen können.
Auf der Internetseite
von einem Beauftragten der Bundes-Regierung
wurde ein Jahres-Bericht veröffentlicht.
Der Antrag-Steller hat sich an die Presse-Stelle gewandt.
Er hat darum gebeten,
dass er den Bericht in Leichter Sprache bekommt.
Die Presse-Stelle war nicht sehr freundlich.
Sie hat den Wunsch abgelehnt.
Die Presse-Stelle gab als Grund an,
dass es den Bericht als barrierefreies Dokument gibt.
Barrierefreie Dokumente können zum Beispiel
von blinden Menschen gelesen werden.
Ein barrierefreies Dokument ist aber nicht immer
in Leichter Sprache geschrieben.
Die Presse-Stelle war der Meinung,
dass das ausreicht und sie den Bericht nicht zusätzlich
in Leichter Sprache veröffentlichen muss.
Der Mann hat bei uns einen Schlichtungs-Antrag gestellt.
Wir haben der Presse-Stelle die rechtlichen Vorgaben erklärt.
Es hat aber sehr lange gedauert,
bis der Bericht in Leichter Sprache fertig war.
Der Bericht ist dann auch
auf der Internetseite veröffentlicht worden.
Ein blinder Mann wollte im Internet
die Angebote von einer Bundes-Behörde nutzen.
Auf der Internetseite gab es aber
verschiedene Probleme mit der Barrierefreiheit.
Der blinde Mann hat sich
an die Schlichtungs-Stelle gewandt.
Die Bundes-Behörde hat angegeben,
dass die Internetseite gerade überarbeitet wird.
Das Schlichtungs-Verfahren hat fast 1 Jahr gedauert.
Der Antragsteller hat sich mit der Behörde auf diese Vorschläge geeinigt:
Die Bundes-Behörde wird die Internetseite
Schritt für Schritt überarbeiten.
Die Probleme bei der Barrierefreiheit
werden beseitigt.
Für den Antrag-Steller wird es
eine Ansprech-Person geben.
Sie wird ihm in Zukunft
direkt auf seine Anfragen antworten.
Die E-Mail-Adresse der Ansprech-Person
wird auf der Internetseite veröffentlicht.
Alle Menschen können ihre Anfragen zur Barrierefreiheit
an diese Person stellen.
Eine ältere Dame wollte bei einer privaten Online-Bank
ein Konto eröffnen.
Dafür musste sie die Angaben zu ihrer Person bestätigen.
Sie konnte aber wegen ihrer Einschränkungen
und wegen dem komplizierten Verfahren
die Bestätigung nicht alleine machen.
Sie wollte, dass ihr Sohn sie unterstützen darf.
Die private Online-Bank hat das abgelehnt.
Die ältere Dame und ihr Sohn
haben bei uns einen Schlichtungs-Antrag gestellt.
In diesem Fall waren wir nicht zuständig.
Im Moment sind wir nur zuständig,
wenn es Probleme mit öffentlichen Stellen vom Bund gibt.
Wir haben die ältere Dame darüber informiert,
dass in diesem Fall die Universal-Schlichtungs-Stelle
helfen kann.
Die E-Mail-Adresse ist: mail@universalschlichtungsstelle.de
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